Covid-19 Diverses

Keine österreichische Sozialversicherungsnummer ? : Hier die offizielle Antwort wie man ohne Sozialversicherungsnummer zu seinem Nachweis kommt :“Sofern wirklich keine österreichische Sozialversicherungsnummer vorhanden ist, kann für die Teilnahme an ELGA bzw. dem e-Impfpass über die lokale Kundenservicestelle der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) eine e-Card beantragt und ausgestellt werden. Die Ausstellung einer e-Card setzt voraus, dass ein aktuelles Foto verfügbar ist. Hierfür gelten die unter www.chipkarte.at/fotoveröffentlichten Voraussetzungen. Ein Antrag auf Ausstellung einer e-card an Personen ohne österreichische Sozialversicherungsnummer für die Verwendung von ELGA bzw. dem e-Impfpass kann in jeder Kundenservicestelle der ÖGK gestellt werden. Die Adress- und Kontaktdaten der Standorte finden Sie hier. Daraufhin kann in den Ordinationen die Corona-Schutzimpfung der Patient*innen in den e-Impfpass eingetragen werden. Die Eintragung in den e-Impfpass bietet die Grundlage für die Ausstellung des Impfzertifikats. Ist die Impfung in diesen eingetragen, kann ein Impfzertifikat erstellt und über gesundheit.gv.at abgerufen oder in der Ordination bzw. bei den anderen dazu befugten Stellen ausgedruckt werden.“

Zusatzerklärung bei dritter Impfung

Die nachfolgenden Empfehlungen beruhen vorwiegend auf theoretischen Überlegungen und einer derzeit begrenzten Datenlage. Alle in der EU zugelassenen Impfstoffe sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur für die primäre Immunisierung, und nicht für eine weitere Dosis zugelassen, weshalb es sich bei einer weiteren Dosis um eine off-label Anwendung handelt.

In den USA wurde von der US-Behörde FDA am 12.08.2021 eine Zulassung für eine 3.Dosis von mRNA-Impfstoffen für Personen nach Organtransplantation (Solid OrganTransplantation) und Personen mit vergleichbarer Immunsuppression erteilt1.

Epidemiologische Daten nicht nur aus Österreich, sondern auch aus anderen Ländern zeigen, dass das Infektionsgeschehen derzeit im Steigen begriffen ist und für die Herbstmonate eine deutliche Zunahme an SARS-CoV-2-Infektionen erwartet wird. Daten aus Israel und England lassen darauf schließen, dass bei Personen höheren Alters und bei Personen mit bestimmten Vorerkrankungen/Immunsuppression die Schutzwirkung gegen die Delta-Variante nicht in allen Fällen 9 Monate lang in vollem Ausmaß gegeben ist.

Gleichzeitig zeigen die Daten aus Israel und England, dass durch Drittimpfungen Infektionen, Impfdurchbrüche und damit assoziierte Krankenhausaufenthalte reduziert werden können.

 Angesichts der neuen epidemiologischen Situation durch die Delta-Variante wird empfohlen, nach einem Zeitraum von frühestens 6 bis spätestens 9 Monaten nach Abschluss der vollständigen Immunisierung eine Auffrischung mit MRNA Impfstoff zu verabreichen (off label):

• Bewohnerinnen und Bewohnern von Alten-, Pflege- und Seniorenwohnheimen

• Personen im Alter von ≥ 65 Jahren• Personen (ab 12 Jahren unabhängig vom Alter) mit Vorerkrankungen und besonders hohem Risiko und hohem Risiko (Immerte, etc. alle in Tabelle 2 genannten Personengruppen der Priorisierung Tabelle 2)

• Personen, welche 1 Dosis COVID-19-Vaccine Janssen erhalten haben• Personen, welche 2 Dosen Vaxzevria erhalten haben

 2. Allen Personen über 18 Jahren nach 9-12 Monaten eine weitere Impfung zu verabreichen (off label). Dies gilt auch für folgende Personengruppen:• Personal in Alten-, Pflege- und Seniorenwohnheimen• Personal im Gesundheitsbereich• Personal in der mobilen Pflege, Betreuung, Krankenpflege und 24-h-Pflege sowie pflegende Angehörige• Personal in pädagogischen Einrichtungen (Kinderbetreuung, Schule, Universität, etc.)

3. Genesene, die eine Impfung erhalten haben, sollen wie vollständig geimpfte Personen angesehen werden und genauso wie unter 1. und 2. angeführt behandelt werden. Wenn genesene Personen bereits 2 Impfungen erhalten haben, ist derzeit bis auf weiteres keine weitere Impfung gegen COVID-19 notwendig. Für die 3. Impfdosis (bzw. 2. Dosis wenn initiale Immunisierung mit 1-teiliger COVID-19 Vaccine Janssen) soll ein mRNA-Impfstoff (Comirnaty oder Spikevax) unabhängig davon, welches Produkt im Rahmen der primären Impfserie verabreicht wurde, verwendet werden. D.h. nach abgeschlossener, initialer Impfserie mit mRNA- oder Vektorimpfstoffen

Da es sich bei allen hier empfohlenen Impfungen um off-label-Anwendungen handelt, ist es notwendig, explizit darüber aufzuklären, dass derzeit keine Zulassung für diese Anwendung vorliegt, die Datenlage derzeit noch begrenzt ist und noch nichts über die Art und Häufigkeit von Nebenwirkungen bekannt ist. Es wird empfohlen, diese Aufklärung schriftlich zu dokumentieren.

Aus immunologischen Überlegungen und Erfahrungen mit anderen Impfstoffen kann nach der weiteren Dosis (impfstoffabhängig 2. bzw. 3. Dosis) mit einer Schutzdauer von mindestens 9-12 Monaten gerechnet werden. Entsprechend wird auch von einer geringeren epidemiologischen Gefahr ausgegangen, wenngleich hier noch direkte Evidenz fehlt, um dies zu belegen. Diese weitere (impfstoffabhängig 2. bzw. 3.) Dosis ist voraussichtlich notwendig, um einen langanhaltenden Impfschutz aufzubauen.

Es wird darauf hingewiesen, dass etwaige Entwicklungen mit neuen Varianten und neue wissenschaftliche Erkenntnisse eine Änderung der auf theoretischen Überlegungen fußenden Schutzdauer sowohl nach oben als auch nach unten erfordern können, und dadurch die Empfehlungen adaptiert werden müssen.

 Darüber hinaus sollte der COVID-19-Impftermin auch zur Aufklärung über die diesjährige Impfung gegen Influenza genützt werden.